Urlaub und Jokertage
Der Bezug von Urlaub und Jokertagen ist in der Verordnung über individuelle Abesenheiten von Lernenden geregelt.
Urlaub muss mit einem schriftlichen, begründeten Gesuch mindestens einen Monat vorher an die entspechende Stelle eingereicht werden.
Der Bezug von Jokertagen kann via Klapp spätestens 5 Tage vor dem Bezug bei der Klassenlehrperson beantragt werden.