Urlaub und Jokertage
Der Bezug von Urlaub und Jokertagen ist in der Verordnung über individuelle Abesenheiten von Lernenden geregelt.
Wenn Sie einen Urlaub beantragen möchten, reichen Sie bitte das Gesuchsformular zusammen mit Ihrem Antrag bei der Klassenlehrperson (Urlaub bis 3 Tage) oder bei der Schulleitung (Urlaub ab 4 Tagen) ein. Das Gesuch muss mindestens einen Monat vor dem Urlaub eingegeben werden.
Pro Schuljahr dürfen maximal 4 Halbtage als sogenannte Jokertage bezogen werden. Die Jokertage können direkt über Klapp bei der Klassenlehrperson beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 5 Tage vor dem Urlaub eingegeben werden.